Aktuelles

Absage der JHV TSV Rastatt am 18.09.2021

Liebe Mitglieder des Tierschutzvereins Rastatt,

aufgrund der aktuell gültigen Corona Verordnung und den damit verbundenen Einschränkungen kann unsere für den kommenden Samstag geplante Jahreshauptversammlung leider nicht stattfinden.

ABSAGE DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG AUFGRUND NEUER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN

Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 15. September 2021, die am Donnerstag, 16. September 2021 in Kraft tritt, gilt folgende Regelung:

§ 10 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen sind in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.

Zum Zeitpunkt der Einladung zur Jahreshauptversammlung am 12. August 2021, war die Verordnung und damit verbundene Nachweispflicht (Geimpft, Genesen, Getestet) für Veranstaltungen noch nicht in Kraft und auch nicht in diesem Maße angekündigt.

Die bisherige Corona-Verordnung vom 14. August 2021, die am 11. September 2021 in Kraft trat, tritt somit wieder außer Kraft.

Wir bitten die kurzfristige Absage und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ein neuer Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.

Ihre Vorstandschaft des Tierschutzvereins Rastatt und Umgebung.

Bleiben Sie gesund! 

"Die Tierheime übernehmen immer mehr staatliche Aufgaben ohne kostendeckende Erstattung. Die Kommunen nehmen jährlich über 250 Mio. Euro aus der Hundesteuer ein. Davon benötigen wir 20 Prozent als Rettungsschirm für Tierheime."

Wolfgang Apel, Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes

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