Thomas Fritz

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Absage der JHV TSV Rastatt am 18.09.2021

Liebe Mitglieder des Tierschutzvereins Rastatt,

aufgrund der aktuell gültigen Corona Verordnung und den damit verbundenen Einschränkungen kann unsere für den kommenden Samstag geplante Jahreshauptversammlung leider nicht stattfinden.

ABSAGE DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG AUFGRUND NEUER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN

Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 15. September 2021, die am Donnerstag, 16. September 2021 in Kraft tritt, gilt folgende Regelung:

§ 10 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen sind in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.

Zum Zeitpunkt der Einladung zur Jahreshauptversammlung am 12. August 2021, war die Verordnung und damit verbundene Nachweispflicht (Geimpft, Genesen, Getestet) für Veranstaltungen noch nicht in Kraft und auch nicht in diesem Maße angekündigt.

Die bisherige Corona-Verordnung vom 14. August 2021, die am 11. September 2021 in Kraft trat, tritt somit wieder außer Kraft.

Wir bitten die kurzfristige Absage und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ein neuer Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.

Ihre Vorstandschaft des Tierschutzvereins Rastatt und Umgebung.

Bleiben Sie gesund! 


Jahreshauptversammlung 2021

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Tierschutzverein Rastatt und Umgebung e.V.

* Im Fall einer durch das Pandemie-Geschehen bedingten Absage informieren wir auf unserer Homepage*

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung lade ich Sie hiermit herzlich ein:

Am:        Samstag, 18.09.2021 um 20.oo Uhr

Wo:       Altrheinhalle Plittersdorf, Riedstr. 26, 76437 Rastatt

ACHTUNG:       Bitte beachten und verhalten Sie sich gemäß dem beigefügten Hygienekonzept zur                   Vermeidung von Covid-19 Infektionen.

Hinweis: Da die Halle nicht bewirtet ist, bitten wir Sie ggfs. für den Eigenbedarf Getränke mit zu bringen.

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung durch die Vorsitzende
  2. Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Anträge zur Tagesordnung, die ggfs. bis zum 09.09.21 bei der 1. Vorsitzenden schriftlich eingegangen sein müssen.
  5. Berichte der Fachbereiche
    1. Bericht der 1. Vorsitzenden
    1. Bericht des 2. Vorsitzenden
    1. Bericht der Schriftführerin
    1. Kassenbericht
    1. Bericht der Kassenprüfer
    1. Bericht der Tierheimleitung
  6. Aussprache zu den Berichten
  7. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
  8. Verschiedenes
  9. Schlusswort / Beenden der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Fritz (1.Vorsitzende)


Kaum Urlaub – weniger Tiere in der Pension


Steuerfreiheit für Tierheimhunde?


BT Bericht 02.11.2020 Katzen stecken keine Menschen an


BNN Bericht 19.10.20 zur TSV Rastatt JHV 10-2020


BT-Badisches Tagblatt 19.10.20 zur TSV Rastatt JHV 10-2020


BT-Badisches Tagblatt 17.10.20 Katzen-Krankenstation


Jahreshauptversammlung 2020 (zum Abschluss 2019)

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Tierschutzverein Rastatt und Umgebung e.V.

* Im Fall einer durch das Pandemie-Geschehen bedingten Absage informieren wir auf unserer Homepage*

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung lade ich Sie hiermit herzlich ein:

Am:        Samstag 17.10.2020 um 19.oo Uhr

Wo:       Altrheinhalle Plittersdorf, Riedstr. 26, 76437 Rastatt

ACHTUNG:       Bitte beachten und verhalten Sie sich gemäß dem beigefügten Hygienekonzept zur                   Vermeidung von Covid-19 Infektionen

Hinweis: Da die Halle nicht bewirtet ist, bitten wir Sie ggfs. für den Eigenbedarf Getränke mit zu bringen

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung durch die Vorsitzende
  2. Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Anträge zur Tagesordnung, die ggfs. bis zum 09.10.20 bei der 1. Vorsitzenden schriftlich eingegangen sein müssen.
  5. Berichte der Fachbereiche
    1. Bericht der 1. Vorsitzenden
    1. Bericht des 2. Vorsitzenden
    1. Bericht der Schriftführerin
    1. Kassenbericht
    1. Bericht der Kassenprüfer
    1. Bericht der Tierheimleitung
  6. Aussprache zu den Berichten
  7. Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2018 und 2019.
  8. Neuwahl. Der gesamte Vorstand bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden-der, Kassierer-in, Schriftführer-in und vier Beisitzer-innen, sowie 2 Kassenprüfern, ist neu zu wählen
  9. Bestellung eines Wahlleiters, Wahlhelfer
  10. Vorstellung / Aufstellung der Kandidaten
  11. Durchführung der Wahl und Amtsannahme
  12. Feststellung der ordnungsgemäß durchgeführten Wahl
  13. Verschiedenes
  14. Schlusswort / Beenden der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Fritz (1.Vorsitzende)


BNN Bericht 30.07.20


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"Die Tierheime übernehmen immer mehr staatliche Aufgaben ohne kostendeckende Erstattung. Die Kommunen nehmen jährlich über 250 Mio. Euro aus der Hundesteuer ein. Davon benötigen wir 20 Prozent als Rettungsschirm für Tierheime."

Wolfgang Apel, Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes

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